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Alle Anforderungen für Verkaufsstätten

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Nordrhein-Westfalen

Bundesland Nordrhein-Westfalen

§30 Ordnungswidrigkeiten


§ 89 Weitergehende Anforderungen

An Lagerräume, deren Lagerguthöhe mehr als 9 m (Oberkante Lagergut) beträgt, können aus Gründen des Brandschutzes weitergehende Anforderungen gestellt werden.

RECHT.NRW.DE :

Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=35784&aufgehoben=N&det_id=549753&anw_nr=2&menu=0&sg=0