Zum Hauptinhalt springen

Alle Anforderungen für Verkaufsstätten

Wählen Sie jetzt die entsprechende Anforderung aus!

Nordrhein-Westfalen

Bundesland Nordrhein-Westfalen

§17 Blitzschutzanlagen


§ 76 Beheizung

Feuerstätten dürfen in Verkaufsräumen, Ladenstraßen, Lagerräumen und Werkräumen zur Beheizung nicht aufgestellt werden.

RECHT.NRW.DE :

Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=35784&aufgehoben=N&det_id=549740&anw_nr=2&menu=0&sg=0