9 Pflichten der Betreiber
Änderungen der brandschutztechnischen Infrastruktur sowie eine Erhöhung der Brandlast erfordern eine Überprüfung des Brandschutzkonzeptes. Ergibt sich daraus eine niedrigere Sicherheitskategorie, eine höhere äquivalente Branddauer tä oder eine höhere rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer erf tF, so liegt eine Nutzungsänderung vor. Solche Nutzungsänderungen bedürfen dann eines Bauantrages und einer Baugenehmigung, wenn sich aus ihnen höhere Anforderungen ergeben. Dies gilt auch bei Änderungen und Ergänzungen des Brandschutzkonzeptes nach Erteilung der Baugenehmigung.
RECHT.NRW.DE :
Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie – IndBauR NRW)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=14939&menu=1&sg=0&keyword=IndBauR