Zum Hauptinhalt springen

1 Ziel

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an

a)  die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile,

b)  die Brennbarkeit der Baustoffe,

c)  die Größe der Brandabschnitte beziehungsweise Brandbekämpfungsabschnitte und

d)  die Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege.

Industriebauten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele des § 17 Absatz 1 Landesbauordnung.

RECHT.NRW.DE :

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie – IndBauR NRW)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=14939&menu=1&sg=0&keyword=IndBauR