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§41 Lüftungsanlagen

Mindestanforderungen

Absatz 1: 

Lüftungsanlagen: 

Lüftungsanlagen müssen betriebssicher sein. Sie dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen. 


Absatz 2/5: 

Ausführung von Lüftungsanlagen: keine Anforderungen


Widerstandsklassen und Abkürzungen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau ONRW):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068

 

Gebäudeklassen in Tabellenform für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau ONRW):

https://broschuerenservice.mhkbg.nrw/files/1/c/1c29a1220bb732e55b65310f01cca594.pdf