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§35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge

Mindestanforderungen

Absatz 1: 

notwendiger Treppenraum:  Notwendige Treppe ohne Treppenraum zulässig


Absatz 2: 

Ausgänge in einen notwen-digen Treppenraum oder ins Freie: 

- Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen not-wendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein.

- Übereinanderliegende Kellergeschosse müssen jeweils mindestens zwei Ausgänge in notwendige Treppenräume o-der ins Freie haben.

- Sind mehrere notwendige Treppenräume erforderlich, müssen sie so verteilt sein, dass sie möglichst entgegengesetzt liegen und dass die Rettungswege möglichst kurz sind. 


Absatz 3: 

Ausgang von einem not-wendigen Treppenraum in das Freie: 

-Jeder notwendige Treppenraum muss einen unmittelbaren Ausgang ins Freie haben. 

-Sofern der Ausgang eines notwendigen Treppenraumes nicht unmittelbar ins Freie führt, muss der Raum zwischen dem notwendigen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie

 

1. mindestens so breit sein wie die dazugehörigen Treppenläufe, 

2. Wände haben, die die Anforderungen an die Wände des Treppenraumes erfüllen, 

3. rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse zu notwendigen Fluren haben und 

4. ohne Öffnungen zu anderen Räumen, ausgenommen zu notwendigen Fluren, sein. 


Absatz 4: 

Treppenraumwände:  keine Anforderungen


Absatz 4: 

oberer Abschluss:  keine Anforderungen


Absatz 5: 

Oberflächen:  keine Anforderungen


Absatz 6: 

Öffnungen zu Kellergeschossen, nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden, 

Lager sowie zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten > 200 m², ausgenommen Wohnungen: keine Anforderungen


Absatz 6: 

Öffnungen zu notwendigen Fluren: keine Anforderungen


Absatz 6: 

Öffnungen zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten: keine Anforderungen


Absatz 6: 

Öffnungen zu Wohnungen: keine Anforderungen


Absatz 6: 

Öffnungen, lichtdurchlässige Seitenteile und Oberlichte: keine Anforderungen


Absatz 7: 

Sicherheitsbeleuchtung: keine Anforderungen


Absatz 8: 

Belüftung, Rauchableitung: keine Anforderungen


Widerstandsklassen und Abkürzungen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau ONRW):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068

 

Gebäudeklassen in Tabellenform für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau ONRW):

https://broschuerenservice.mhkbg.nrw/files/1/c/1c29a1220bb732e55b65310f01cca594.pdf