§41 Lüftungsanlagen
Mindestanforderungen
Absatz 1:
Lüftungsanlagen:
Lüftungsanlagen müssen betriebssicher sein. Sie dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen.
Absatz 2/5:
Ausführung von Lüftungsanlagen: keine Anforderungen
Widerstandsklassen und Abkürzungen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau ONRW):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068
Gebäudeklassen in Tabellenform für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau ONRW):
https://broschuerenservice.mhkbg.nrw/files/1/c/1c29a1220bb732e55b65310f01cca594.pdf