§31 Decken
Mindestanforderungen
Absatz 1:
Decken sowie Decken von offenen Gänge, die als notwendige Flure dienen: keine Anforderungen
Absatz 1:
Decken im Dachgeschoss, wenn darüber keine Aufenthaltsräume möglich sind: keine Anforderungen
Absatz 1:
Decken im Dachgeschoss, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind: keine Anforderungen
Absatz 1:
Balkone und Altane: keine Anforderungen
Absatz 2:
Decken im Kellergeschoss: feuerhemmend (fh/F30)
Absatz 2:
Decken unter und über Räumen Explosions- oder erhöhter Brandgefahr: feuerbeständig (fb/F90) und
bei Wohngebäuden keine Anforderungen
Absatz 2:
Decken zwischen dem landwirtschaftlich oder ver-gleichbar genutzten Teil und dem Wohnteil eines Gebäudes: feuerbeständig (fb/F90)
Absatz 4:
Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Decken: ungesicherte Öffnungen sind zulässig
Widerstandsklassen und Abkürzungen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau ONRW):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068
Gebäudeklassen in Tabellenform für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau ONRW):
https://broschuerenservice.mhkbg.nrw/files/1/c/1c29a1220bb732e55b65310f01cca594.pdf