Wann brauche ich ein Brandschutzkonzept?
Was ist ein Brandschutzkonzept?












Was ist ein Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutzkonzept ist ein umfassender Plan oder eine Strategie, die entwickelt wurde, um Brände zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und effektiv zu bekämpfen. Dieses Konzept ist besonders wichtig für große/komplizierte Gebäude, Industrieanlagen, öffentliche Einrichtungen und andere Orte, an denen Menschen leben, arbeiten oder sich aufhalten.
Ein Brandschutzkonzept enthält zum Beispiel:
- Gebäude- und Anlagenbeschreibungen
- Vorbemerkungen jeglicher Art
- Gebäude- und Risikoanalysen
- Baurechtliche Einordnungen
- Schutzziele
- Brandschutz- und Umweltmaßnahmen
- Flucht- und Rettungswege
- Evakuierungspläne
- Notfallkontaktinformationen
- Feuerwehreinsatzinformationen
Darüber hinaus können die ortsansässigen Brandschutzdienstellen weitere Informationen über das Objekt und dessen Umgebung verlangen!
Wann brauche ich ein Brandschutzkonzept?
1. Industriebauten
- Bei einer Bruttogrundfläche von… m2 wird in der Regel grundsätzlich ein Brandschutzkonzept gefordert
2. Hochhäuser
- Grundsätzlich immer, da Hochhäuser eine Mindesthöhe von 22 betragen
3. Verkauffstätten
- Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer inneren Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m2 haben
4. Büro- und Verwaltungsgebäude
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m2 pro Geschossfläche
5. Versammlungsstätten (a,b,c)
- (a) Versammlungsräumen, die einzeln für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind oder mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
- (b) im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine Fliegenden Bauten sind und deren Besucherbereich für mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher bestimmt ist, sowie solche Versammlungsstätten im Freien, die für mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind
- (c) Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die keine Fliegenden Bauten sind und die jeweils für insgesamt mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind
6. Industriebauten
- Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1.000 Gastplätzen im Freien
7. Beherbergungsstätten
- Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Betten
8. Vergnügungsstätten und Wettbüros
- Grundsätzlich immer
9. Pflege und Betreuung (a,b,c)
- mehr als 6 Pflegepersonen
- Personen mit Intensivpflegebedarf
- gemeinsamen Rettungsweg für mehr als zwölf Personen
10. Garagen
- Garagen mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche
11. Weitere Gebäude/Einrichtungen
- Krankenhäuser
- Wohnheime
- Bildungseinrichtungen jeglicher Art
- Camping- und Wochenplätze
- Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug
- Freizeit- und Vergnügungsparks
- Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 9 m
- bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist
- Landwirtschaftliche gebäude
Hierbei handelt es sich um die Wiedergabe des Gesetzes und darüber hinaus können Brandschutzdienstellen von den genannten Vorgaben abweichen!